Hintergrund der Kampagne

"Unternehmen dürfen die Rechte anderer nicht verletzen." Mit dieser Aussage zeigt der UNO-Sonderbeauftragte für Unternehmen und Menschenrechte, Professor John Ruggie, worum es beim Thema "Banken und Menschenrechte" geht.

Die Erklärung von Bern (EvB) untersuchte die finanziellen Verbindungen der Schweizer Grossbanken Credit Suisse (CS) und UBS zu Unternehmen, die in Kontroversen um gravierende Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind. Die hier aufgeführten Fallbeispiele zeigen, wie das Leben der lokalen Bevölkerung, von Arbeiterinnen und Aktivisten, durch Umsiedlungen, Vertreibungen oder Konflikte um Wasser und Land bedroht ist.

Die Banken sind nicht direkt an diesen Menschenrechtsverletzungen beteiligt, aber sie werden über ihre Geschäftstätigkeit zu Komplizen jener Unternehmen, die Menschenrechte systematisch verletzen. Indem die CS und die UBS solchen Firmen Kredite geben oder sie bei der Kapitalbeschaffung unterstützen, tragen sie eine Mitverantwortung für begangene Menschenrechtsverletzungen. Das sieht auch der UNO-Sonderbeauftragte so: "Banken haben eine Sorgfaltspflicht für die Menschenrechte (…), und Menschenrechtsrisiken von Projekten sind auch Risiken für die Verantwortung und den Ruf der Banken."

Mit den auf dieser Website dokumentierten Fällen verleihen wir unseren Forderungen an die Schweizer Banken Nachdruck. Die Credit Suisse und die UBS müssen die Menschenrechte umfassend in ihren Richtlinien und Standards berücksichtigen, und sie sollen ihre Standards öffentlich zugänglich machen, die Zeit der Geheimniskrämerei ist auch hier vorbei.

Ausführliches Diskussionspapier zu den Schweizer Banken und ihrem Umgang mit Menschenrechten: EvB Diskussionspapier