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Erfolg: Credit Suisse etwas transparenter

Die Credit Suisse hat auf zivilgesellschaftlichen Druck Ende Oktober 2010 erstmals Zusammenfassungen ihrer internen Weisungen und Richtlinien für den Umgang mit sozial und ökologisch problematischen Branchen publiziert. Die Erklärung von Bern begrüsst diese Bewegung in Richtung mehr Transparenz, bedauert aber zugleich, dass die Menschenrechte in den teilweise veröffentlichten Richtlinien nur unzureichend Beachtung finden.

Seit Jahren recherchiert und dokumentiert die EvB die Verstrickung der Schweizer Grossbanken in Geschäfte mit Kunden, welche die Umwelt schädigen oder die Menschenrechte missachten. Ebenfalls seit Jahren fordert die EvB von den Schweizer Grossbanken, dass sie umfassende Richtlinien für den Umgang mit Hochrisiko-Geschäften entwickeln, diese umsetzen und sich durch die Publikation dieser internen Richtlinien der öffentlichen Debatte stellen. Die Credit Suisse hat nun immerhin eine Zusammenfassung davon im Internet veröffentlicht.

Leider macht die Credit Suisse nur einen halben Schritt, noch überzeugender wäre die vollständige Publikation der Standards, womit sie punkto Transparenz zu den führenden Banken gehören würde. Schon die Zusammenfassung zeigt, dass bei den Menschenrechten der für Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit unabdingbare Bezug auf die internationale Menschenrechtscharta und die ILO-Kernarbeitsnormen fehlt. So heisst es etwa, die Credit Suisse werde darauf achten, dass ein Forstunternehmen „in einer sinnvollen Weise Belange der lokalen Gemeinschaften in Betracht gezogen (hat) und gegebenenfalls auf solche Belange eingegangen (ist)“. Bei Konflikten zwischen Holzkonzernen oder Palmölproduzenten und lokalen Gemeinschaften handelt es sich aber nicht um vage „Belange“ sondern um die Verletzung von Menschenrechten, wie dem Recht auf Wohnen, dem Recht auf Nahrung oder den kollektiven Rechten von Minderheiten.

Deshalb verlangt der UNO-Sonderbeauftragte für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, dass alle Unternehmen Verfahren entwickeln, um die negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte zu evaluieren und zu reduzieren. Soweit die Richtlinien der Credit Suisse durch ihre partielle Transparenz bekannt sind, sind sie für eine seriöse Menschenrechtsprüfung nicht ausreichend.

Zusammenfassung der Credit Suisse Sektor-Weisungen und Richtlinien

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